AGB’s
Firmensitz
Stöckli Metall AG (STM)
Blechbearbeitungszentrum
Zaunweg 17
CH-8754 Netstal
Schweiz
Preisstellung
Ab Werk, rein netto. Exklusive Mehrwertsteuer, Verpackung und Transportkosten.
Lieferfristen
Die durch STM nach bestem Ermessen bestätigten Liefertermine sind keine Fixtermine. Ansprüche des Käufers infolge verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
Mengentoleranz
5 % Mehr- oder Minderlieferungen bleiben vorbehalten.
Verpackung
Verpackungen werden zum Selbstkostenpreis verrechnet.
Betriebsmittel
Produktionswerkzeuge, -Vorrichtungen, -Prüflehren etc., welche ausschliesslich für den Kunden hergestellt werden, bleiben im Besitz der STM, auch wenn sich der Kunde an deren Kosten beteiligt. Dieser Eigentumsvorbehalt erlischt, und die Betriebsmittel können durch den Kunden ohne weitere Kostenbeteiligung abgezogen werden, wenn einer der nachstehend aufgeführten Tatbestände vorliegt
- Nach Erfüllung einer gemeinsam vereinbarten und im Bestelltext festgehaltenen Produktionsmenge.
- Bei wiederholter Nichterfüllung der Vertragsbedingungen seitens STM in Bezug auf Liefertermine und / oder Produktqualität.
- Bei ungerechtfertigten Preiserhöhungen. (Als Basis gelten die Preise des Erstauftrages mit entsprechendem Lohnkostenindex sowie den im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Materialpreisen)
Reklamationen
Reklamationen können nur berücksichtigt werden, wenn sie innert 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich erfolgen. Ist die gelieferte Ware durch STM Verschulden (Materialfehler, mangelhafte Ausführung) unbrauchbar, haftet STM bis zur Höhe des Fakturabetrages. Weitergehende Ansprüche werden nicht anerkannt.
Beistellungen
Der Beisteller (Kunde) verpflichtet sich nur einwandfreie Produkte anzuliefern bzw. anliefern zu lassen und die vereinbarten Anliefertermine einzuhalten. Für die beigestellten Produkte übernimmt STM keine Garantien. Werden die Anliefertermine nicht eingehalten, so kann der bestätigte Ausliefertermin nicht gewährleistet werden. Er wird neu festgelegt und dem Kunden bestätigt.
Besondere Bedingungen
Die oben aufgeführten Bedingungen können durch gegenteilige Einkaufsbestimmungen des Kunden nicht aufgehoben werden. Abweichungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Erfüllungsort
Erfüllungsort beider Vertragsparteien für Lieferung und Zahlung ist Netstal. Gerichtsstand ist Glarus. Es gilt ausschliesslich das Schweizerische Recht.